Seite 46 von 128
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 12.01.2010 10:54
von cody
man muß also verfahrensmäßig korrekt nicht den gewalttätigen polizisten nach seiner nummer fragen, sondern einen anderen anwesenden polizisten auf die straftat aufmerksam machen und diesen darum bitten, die identität festzustellen. verrückt
Soccer_Scientist hat geschrieben:
Das ist prinzipiell richtig. Aber wenn dir die anderen Polizisten schon nicht helfen, wenn ihr Kollege dich gerade willkürlich zusammenschlägt, hilft dir aufgrund mangelnder Durchsetzbarkeit auch kein Gesetz, dass er eigentlich seine Dienstnummer rausrücken müsste.
ja, aber ich finde es wichtig, festzuhalten, daß die "guantanamo-polizisten" nicht nur durch gewalt gesetze brechen, sondern sich darüberhinaus hinter der anonymität ihrer panzerausrüstung verstecken bzw sich gegenseitig decken und somit zusätzlich kriminell in erscheinung treten.
vielleicht wäre es am besten, die normale polizei unter 110 um hilfe zu bitten. die sind ja idr halbwegs vernüftig und keine ausgebildeten gewalt- und provokationsmaschinen. allerdings wirkte das im normalfall der schlichten beleidigung und schikane sowie androhung von ärger wohl etwas übertrieben
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 12.01.2010 11:32
von Mary
Cody, da ich dich keineswegs für so dusselig halte, wie deine Ausführungen Glauben machen könnten, verbuche ich selbige unter der Rubrik "Zuviel Zeit"
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 12.01.2010 11:47
von Neptun
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 12.01.2010 12:27
von Sandra
cody hat geschrieben:Soccer_Scientist hat geschrieben:JanW hat geschrieben:Die Dienstnummer wirst du von keinem Polizisten bekommen ...da hat Socci schon recht .. auch wenn er dazu verpflichtet wäre ...Denen wird das weiterhin egal sein
Sie sind nicht dazu verpflichtet. .
oh, dann ist die angebliche pflicht dazu ein moderner mythos
Frag doch mal nach dem Namen, statt nach irgendeiner Nummer.
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 13.01.2010 10:18
von BumBumTschk
[...] Die Staatsanwaltschaft ist auch in der Berufung mit ihrem Ansinnen gescheitert, sogenannte Drittortschlägereien zwischen "Fußballfans" unter Strafe zu stellen.
"Nicht alles, was geschmacklos und unerwünscht ist, ist auch verboten", sagt Klaus-Günther Helwerth, Vorsitzender Richter der 42. Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Kammer hat das Urteil des Amtsgerichts Esslingen jetzt bestätigt.
Die Esslinger Richter hatten zwei 32 und 39 Jahre alte Freizeitprügler bereits im Juni 2008 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen [...]
Die zu klärende juristische Frage lautet: Ist die Zustimmung der einzelnen Prügler zur Teilnahme an den Matches sittenwidrig oder nicht? Wenn ja, dann könnten die verabredeten Schlägereien strafbar sein. In zweiter Instanz haben die Stuttgarter die Sittenwidrigkeit in Abrede gestellt. "Keiner ist gezwungen worden, die wollen alle", sagt Richter Helwerth. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, man könne nur dann von Sittenwidrigkeit sprechen, wenn Regelverstöße die Regel und schwerste Verletzungen zu verzeichnen seien. "Das war in den zehn Matches, die wir auf Video gesehen haben, nicht der Fall", sagt Helwerth.
Die Prügeleien unterliegen tatsächlich festen Regeln. Die Gruppen bestehen aus 15 bis 30 Mann, es darf nur leichtes Schuhwerk getragen werden, Waffen sind verboten, auf am Boden Liegende darf nicht eingeschlagen werden. Es gibt drei Durchgänge, bei denen sich die Widersacher bis zu zwei Minuten lang attackieren. Ein Schiedsrichter überwacht die Prügelsequenzen. "Regelverstöße einer Stadt machen bundesweit die Runde und werden geächtet", sagt einer der Angeklagten [...]
Grobe Fouls sind nicht die Regel", haben die Richter festgestellt. Auch habe es bei den zehn Matches, die in der Berufung zur Debatte standen, keine Schwerverletzten gegeben. Bilanz: ein ausgekugelter Finger, zwei blau geschlagene Augen, zwei Platzwunden. "Das sind auch nicht alles Hooligans", so Richter Helwerth. Ein Teilnehmer habe sich beispielsweise als "Adrenalin-Junkie" bezeichnet. Beim Match Stuttgart gegen Kassel seien gar Trauzeugen gegeneinander angetreten. "Da geht es zuweilen regelrecht freundschaftlich zu", so der Richter - Umarmungen nach der Schlägerei inbegriffen.
Die Argumentation des Anklägers verfing nicht. Der Staatsanwalt sprach von gezielten Schlägen mit unkontrollierbaren Folgen, es komme regelmäßig zu Angriffen von hinten, zum Teil würden gefährliche Werkzeuge wie Quarzhandschuhe, Stöcke oder um Handschuhe gewickelte Dornen eingesetzt. Das habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, so die Stuttgarter Richter. Deshalb müsse der Freispruch aus der ersten Instanz bestätigt werden, so die Berufungsrichter. "Uns ist bei Hunderten von Verfahren aus ganz Deutschland keine einzige Verurteilung bekannt", sagt Richter Klaus-Günther Helwerth.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will die Schlägereien, die sogenannte dritte Halbzeit, allerdings obergerichtlich entschieden haben. Deshalb wird sich das Oberlandesgericht Stuttgart in der Revision damit befassen müssen [...]
| stuttgarter-nachrichten.de | 10. Januar 2010 |
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 15.01.2010 16:18
von olly
Könnte am Ehesten hier reinpassen, interessanter Bericht:
http://www3.ndr.de/media/diereportage134.html
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 16.01.2010 19:05
von Soccer_Scientist
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 17.01.2010 01:52
von cody
ich habe keine lust auf gewalt, ich habe lust auf wodka
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 17.01.2010 21:31
von BumBumTschk
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 17.01.2010 21:33
von BumBumTschk
Ein Nachspiel dürfte es für einige "Fans" der Fußballbegegnung SpVgg Greuther Fürth gegen 1. FC Kaiserslautern geben. Beim Einsatz wurden vier Polizeibeamte leicht verletzt.
Am 16.01.2010 fand im Playmobilstadion in Fürth die Begegnung der 2. Fußballbundesliga statt. Nach Spielschluss, gegen 15.00 Uhr, kam es vor dem Gästeparkplatz zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen den beiden Fangruppen u.a. durch das Werfen von Schneebällen, aber auch Eisbrocken. Um eine Eskalation zu vermeiden, versuchten die eingesetzten Polizeikräfte die Kontrahenten zu trennen. Dabei wurden sie selbst von Wurfgegenständen (Schneebälle, Eisbrocken, Flaschen) getroffen. Vier Polizeibeamte erlitten dabei leichte Verletzungen. Einer davon musste sich ambulant behandeln lassen, weil er von einer Flasche getroffen wurde. Schließlich gelang es aber, die Situation zu befrieden. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, zunächst gegen Unbekannt, ein. Zur Ermittlung der Werfer wird das gefertigte Bildmaterial ausgewertet.
Bereits während des Fußballspiels hatte der Schiedsrichter die Partie zweimal unterbrechen müssen, da etliche Unbelehrbare aus dem Gästefanblock Schneebälle auf das Spielfeld warfen und damit die Spieler gefährdeten. Zivilkräften der Fürther Polizei gelang es dann die Situation zu beruhigen. Noch während des Spiels konnten fünf Personen als Werfer identifiziert und die Personalien festgestellt werden. Auch in dieser Sache dauern die Auswertungen des gefertigten Bildmaterials noch an.
Polizeipräsidium Mittelfranken
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 17.01.2010 21:37
von DjMars

Vllt. sollte man mal Watte für gewisse Leute mitnehmen und sie darin verhüllen, damit sie sich auch ja keinen Kratzer holen...
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 02:57
von danielacritterschwester
Also, das finde selbst ich lächerlich.
'Spieler durch Schneebälle gefährdet.' Ach, nee!
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 08:29
von Soccer_Scientist
POL-GOE: (33/2010) - Farbschmierereien durch Fussball-Fans
Göttingen (ots) - Göttingen, Samstag 16.01.2010, gegen 09:30 Uhr, Kaufparkgelände Göttingen
Göttingen (mb) - Am Samstag, gegen 09:30 Uhr, machten drei Reisebusse aus dem Großraum Bremen / Wittmund Rast auf dem Gelände des Kaufparks Göttingen. In Höhe einer dort befindlichen Waschanlage warteten die mit Fussball-Fans des SV Werder Bremen besetzten Busse auf zusteigende Fussball-Fans, um dann nach Franfurt zum dortigen Auswärtsspiel des SV Werder Bremen zu fahren. Während des Aufenthaltes soll es dann durch Personen aus den Bussen zu sog. Graffiti-Sprühereien gekommen sein. Betroffen davon waren die Aussenfassaden der Waschanlage, eines Schnellrestaurantes und eines KFZ-Reparaturbetriebes. Den einschreitenden Beamten gegenüber gaben sich dann keine Verursacher zu erkennen. Bei insgesamt 118 Personen wurde die Identität vor Ort festgestellt und Lichtbilder gefertigt. Sie sollen dann mit den Aufnahmen einer Videoüberwachung abgeglichen werden, um die Täter zu identifizieren. Der Sachschaden wurde auf insgesamt ca. 2.000 Euro beziffert.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort, konnten die Busse die Fahrt nach Frankfurt fortsetzen.
http://www.presseportal.de/polizeipress ... goettingen
Sauber! Wegen drei Tags wurde die Besatzung von 3 Reisebussen kriminalisiert. Das nenne ich mal Verhältnismäßigkeit.
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 13:57
von BMP
Das ist nun mal der mögliche Täterkreis. Wüsstest du eine bessere Lösung?
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 13:59
von Roberto
Ja, es lassen.
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 14:02
von BMP
Es geht ja auch nur um 2000 läppische Euro, um die Fassaden wieder herzurichten.
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 14:08
von Roberto
Was kostet der Einsatz?
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 14:14
von BMP
Was haben jetzt die Kosten des Einsatzes der Polizei mit den Kosten der Fassadenreinigung zu tun?
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 14:14
von Roberto
mehr als 2.000,00 €
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 18.01.2010 14:16
von Soccer_Scientist
BMP hat geschrieben:Das ist nun mal der mögliche Täterkreis. Wüsstest du eine bessere Lösung?
Ja, die Videoaufnahmen der Polizei in Bremen überreichen. Wenn die Täter aus dem Umfeld der SVW-Fans kommen, dann dürften sie dort bekannt sein.
Aber drei Reisebus-Besatzungen abzufotografieren, bedeutet dass man die Bürgerrechte von mehr als 100 unschuldigen Leuten verletzt hat. Das ist bei der Geringfügigkeit der Tat nicht mehr verhältnismäßig.