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Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 18:56
von Zachi
Auch wieder typisch, dass das ganze Stadion voller Cops ist, aber gegen so eine Fahne natürlich nichts unternommen wird.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 18:59
von Ggaribaldi
Senf hat geschrieben: Ich bin erschrocken über soviel Menschenverachtung und froh darüber, dass wir bei uns "nur" um Deutschlandfahnen diskutieren müssen.
Was fuer ein bescheuerter Vergleich.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:09
von Senf
Ggaribaldi hat geschrieben:
Senf hat geschrieben: Ich bin erschrocken über soviel Menschenverachtung und froh darüber, dass wir bei uns "nur" um Deutschlandfahnen diskutieren müssen.
Was fuer ein bescheuerter Vergleich.
Wenn er falsch verstanden wird schon. Das mit den Deutschlandfahnen scheint in dieser Liga eher eine Luxusdebatte zu sein. Falls es dich aber beruhigt, werde ich beim nächsten Heimspiel mit dem Grundgesetz herumwedeln.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:20
von Senf
Zachi hat geschrieben:Auch wieder typisch, dass das ganze Stadion voller Cops ist, aber gegen so eine Fahne natürlich nichts unternommen wird.
Klar, eine Boxerei im Gästeblock ist das, was die ZuschauerInnen im Marschwegstadion sehen wollen und was unser Verein gerade an Nachrichten braucht. Auch wenn die Faschisten es verdient hätten, ein paar vor die Kauleiste zu bekommen...

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:36
von Juri
Es ist gar nicht so viel Zeit vergangen, da prügelte die Polizei einen ganzen Block zusammen, um eine rechtlich völlig unbedenkliche Fahne zu erbeuten.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:38
von Senf
Juri hat geschrieben:Es ist gar nicht so viel Zeit vergangen, da prügelte die Polizei einen ganzen Block zusammen, um eine rechtlich völlig unbedenkliche Fahne zu erbeuten.
Bei den LübeckerInnen hätte es wohl mehr Gegenwehr gegeben.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:41
von Juri
Senf hat geschrieben:
Juri hat geschrieben:Es ist gar nicht so viel Zeit vergangen, da prügelte die Polizei einen ganzen Block zusammen, um eine rechtlich völlig unbedenkliche Fahne zu erbeuten.
Bei den LübeckerInnen hätte es wohl mehr Gegenwehr gegeben.
Jo. Ich glaube aber eher, dass den Entscheidungsträgern die Aussage der Fahne in diesem Falle nicht so wichtig ist.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 19:42
von Senf
Juri hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:
Juri hat geschrieben:Es ist gar nicht so viel Zeit vergangen, da prügelte die Polizei einen ganzen Block zusammen, um eine rechtlich völlig unbedenkliche Fahne zu erbeuten.
Bei den LübeckerInnen hätte es wohl mehr Gegenwehr gegeben.
Jo. Ich glaube aber eher, dass den Entscheidungsträgern die Aussage der Fahne in diesem Falle nicht so wichtig ist.
Das könnte auch eine Rolle gespielt haben.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 04.03.2016 20:04
von Zachi
Sag ich doch.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 05.03.2016 08:46
von Oldenburger79
Vielleicht haben sie die auch gar nicht gesehen? Ansonsten hätte man auf jeden Fall eingreifen sollen!

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 05.03.2016 15:59
von Senf
Oldenburger79 hat geschrieben:Vielleicht haben sie die auch gar nicht gesehen? Ansonsten hätte man auf jeden Fall eingreifen sollen!
Wenn da jemand 15 Minuten lang vermummt auf dem Zaun rumhüpft, sollte es eigentlich irgendjemanden auffallen.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 05.03.2016 16:02
von Zachi
Zumal ja auch die Security direkt davor stand, aber nun gut; Security halt, da erwartet man natürlich auch nicht unbedingt mitdenken.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 05.03.2016 17:05
von Frank aus Oldb
Bild

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 08.03.2016 03:05
von Ggaribaldi
Senf hat geschrieben:
Ggaribaldi hat geschrieben:
Senf hat geschrieben: Ich bin erschrocken über soviel Menschenverachtung und froh darüber, dass wir bei uns "nur" um Deutschlandfahnen diskutieren müssen.
Was fuer ein bescheuerter Vergleich.
Wenn er falsch verstanden wird schon. Das mit den Deutschlandfahnen scheint in dieser Liga eher eine Luxusdebatte zu sein. Falls es dich aber beruhigt, werde ich beim nächsten Heimspiel mit dem Grundgesetz herumwedeln.
Was in den Farben des VfB wäre mir sehr viel lieber.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 14.03.2016 17:32
von BöllerB
Ein Nachschlag zum Lübeckspiel:

http://entourage.blogsport.de/2016/03/1 ... luebeck-2/" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 15.03.2016 11:10
von ewigfan
guter Artikel.
danke.

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 15.03.2016 11:31
von der neue cody
hmm ob die good night-fahne gegen gesetze verstößt? wegen der dargestellten gewalt(aufforderung) glaube ich schon möglich. auf jeden fall wohl gegen die stadionordnung des vfb.

tja wie oben schon gesagt, wenn die bullen gegenüber haben, die sich nicht wehren, erfinden sie einfach einen anlaß, alles umzuboxen (clp), und wenn es mal wirklich zumindest einen halbwegs triftigen grund zum eingreifen gibt...

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 15.03.2016 15:19
von Ggaribaldi
Also ich hätte es begrüßt, wenn die Polizei sich der Fahne angenommen hätte aber ist es nicht denkbar, dass sie diese nicht gesehen haben und auch nicht von Ordnern und Zuschauern darauf hingewiesen worde sind?
hmm ob die good night-fahne gegen gesetze verstößt? wegen der dargestellten gewalt(aufforderung) glaube ich schon möglich
Das interessiert mich auch. Bzw. generell: Unter welchen Bedingungen ist die Polizei juristisch berechtigt oder gar verpflichtet sich Fahnen oder Transparenten annehmen?

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 15.03.2016 15:29
von Senf
Gegen die Stadionordnung hat das Banner mit Sicherheit verstoßen. Ob es volksverhetztend ist, müsste am Ende einE RichterIn entscheiden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

3.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: VfB Oldenburg - VfB Lübeck 28.02.16, 14:00 Uhr

Verfasst: 15.03.2016 17:42
von Johann Ohneland
Ich versuch mich mal ohne nachzuschlagen, an meinem Wissen in Polizeirecht und so weiter:

Also. Grundsätzlich muss die Polizei bei jedem Verdacht auf einer Straftat von Amts wegen reagieren. Rein subjektiv würde ich behaupten, dass das Banner für einen Anfangsverdacht für Volksverhetzung ausreicht, das ganze vor Gericht oder schon bei der StA aber schon anders bewertet werden könnte. Um diesen Verdacht nachzugehen, ist es aber nicht zwingend erforderlich das Banner direkt einzusammeln. Photo davon und eines vom Typen der das aufhängt, müsste eigentlich völlig genügen. Ein Einsammeln müsste eigentlich nur passieren, wenn durch entsprechendes Banner der Rechtsfrieden erheblich gestört werden würde, Gefahr im Vollzug wäre oder das Banner für ein eventuelles Verfahren als Beweismittel dringenst benötigt werden würde. Ein polizeilicher Eingriff muss also situationsabhängig erforderlich sein. Dann müssen die gewälten Mittel (in diesem Fall wohl Blocksturm, wie man die Lübecker kennt, rücken die das ja nicht freiwillig raus) geeignet und verhältnismäßig sein. Alles zu Muß zu dreschen ist in den meisten Fällen ein geeignetes Mittel, da erfolgsversprechend, wenn man genug Leute hat. Verhältnismäßigkeit ist da dann schon ne andere Frage. Grundsätzlich muss die Polizei das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden, das geeignet ist, den Unrechtzustand zu beenden. Da stellt sich dann in der Tat die Frage, was es aus polizelicher Sicht bringen sollte, da in den Block zu marschieren, da dies eine wesentlich größere Gesundheitsgefährdung auch für Unbeteiligte ergeben würde.

Es scheint ja aber so zu sein, dass die Polizei gar nichts unternommen hat. Dies lässt darauf schließen, dass sie es nicht gesehen oder nicht wirklich erkannt hat. Hing ja auch eher uneinsehbar, glaub ich. Andererseits kann man sich natürlich fragen, warum es niemanden interessiert, wenn da ein Vermumter rumhampelt und sich am Zaun lächerlich macht. Allerdings wünschen wir uns ja auch gerne mal polizeiliche Zurückhaltung. Andere Möglichkeit ist, sie hat es gesehen und ging nicht von einem Anfangsverdacht von Volksverhetzung aus - aus welchen Gründen auch immer.

Was anderes wäre es übrigens, wenn der VfB als Veranstalter die Lübecker aufgefordert hätte das Banner einzurollen. Wären sie dem nicht nachgekommen und der VfB hätte bei der Polizei darum gebeten, das zu entfernen, hätte sie zumindest reagieren müssen, aber auch dann immer noch entscheiden können, ob das Einsammeln davon mittels Gewalt erforderlich, angemessen und verhältnismäßig gewesen wäre.

Da besteht - wie im Recht immer - übrigens durchaus Interpretationsspielraum. Siehe Cloppenburg, wo ein Eingriff erfolgte, weil die Polizei den Rechtsfrieden wohl als unmittelbar gefährdert sah und jedes Mittel anwenden "musste", um diesen Zustand zu beenden. Oder in Schalke als die Polizei aufgrund der Großmazedonischen Flagge im Block fürchtete, ein riesiger Mob zu allem bereiter Griechen würde über das Stadion herfallen.